Versicherung
Abstrakte Verweisung
Klausel in BU-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, im Leistungsfall auf eine „vergleichbare Tätigkeit" zu verweisen — auch wenn diese praktisch nicht ausgeübt wird. Sollte unbedingt ausgeschlossen sein.
Klausel in BU-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, im Leistungsfall auf eine „vergleichbare Tätigkeit" zu verweisen — auch wenn diese praktisch nicht ausgeübt wird. Sollte unbedingt ausgeschlossen sein.