Klausel in BU-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, im Leistungsfall auf eine „vergleichbare Tätigkeit" zu verweisen — auch wenn diese praktisch nicht ausgeübt wird. Sollte unbedingt ausgeschlossen sein.
Die jährliche oder monatliche Rate eines Annuitätendarlehens, die aus Zins- und Tilgungsanteil besteht. Die Rate bleibt konstant, der Zinsanteil sinkt mit jeder Zahlung, der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
Eine neue Finanzierung, die nach Ablauf der Zinsbindung der bisherigen Baufinanzierung abgeschlossen wird, um die Restschuld weiter zu finanzieren.
Regelmäßige Erhöhung der Versicherungsbeiträge — besonders relevant in der privaten Krankenversicherung. Je nach Tarif jährlich oder in mehrjährigen Schritten.
Verhältnis aus Darlehenssumme zu Beleihungswert der Immobilie, in Prozent. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto besser meist der Zinssatz. 60 % oder darunter gelten als Top-Konditionen.
Der von der Bank konservativ angesetzte Wert der Immobilie als Sicherheit. Liegt typischerweise 10–20 % unter dem Verkehrswert (Kaufpreis).
Zustand, in dem die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann. Auslöser für die Leistung der BU-Versicherung.
Der für den Kreditnehmer entscheidende Zinssatz inklusive aller Bearbeitungs- und Nebenkosten. Nur den Effektivzins von Angeboten miteinander vergleichen — der Sollzins allein ist irreführend.
Eigene Mittel, die zur Finanzierung beigesteuert werden. Faustregel: mindestens die Kaufnebenkosten (10–15 %) sollten aus Eigenkapital kommen, idealerweise zusätzlich 10–20 % auf den Kaufpreis.
Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Lawinen. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung als Zusatzbaustein einschließbar — angesichts steigender Risiken meist unverzichtbar.
Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils gilt. „Verbesserte Gliedertaxen" zahlen mehr als die Standard-Tabelle.
Besonders schwere Verletzung der erforderlichen Sorgfalt (z.B. brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen). Standardmäßig kann der Versicherer Leistungen kürzen — ein Einschluss „grobe Fahrlässigkeit" verhindert das.
Steuer, die beim Kauf einer Immobilie an das Bundesland gezahlt wird. Liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises — größter Posten unter den Kaufnebenkosten.
Das im Grundbuch eingetragene Recht der Bank, im Falle der Nichtzahlung auf die Immobilie zugreifen zu können. Sicherungsmittel für jede Baufinanzierung.
Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis: Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbucheintrag, ggf. Maklerprovision. Insgesamt 9–15 % des Kaufpreises (je nach Bundesland).
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Wohneigentum, energetische Sanierung, altersgerechtes Wohnen und mehr. Wird über die Hausbank ausgezahlt.
Anteil eines Schadens, den der Versicherte selbst trägt. Senkt die Beiträge — sinnvoll, wenn man kleinere Schäden ohnehin selbst tragen kann und nur das große Risiko absichern will.
Der reine Zinssatz auf das Darlehen — ohne Bearbeitungskosten, Schätzgebühren oder Versicherungen. Für Vergleiche immer den Effektivzins verwenden.
Außerplanmäßige Rückzahlung eines Teils des Darlehens, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Meist bis zu 5 oder 10 % der Ursprungssumme pro Jahr — sollte als Standardrecht in jeder Finanzierung vereinbart sein.
Zeitraum von 10 Jahren, in dem der Verkauf einer vermieteten Immobilie steuerpflichtig ist. Bei Selbstnutzung: 3-Jahres-Regel. Wichtig für die Renditeberechnung von Kapitalanlage-Immobilien.
Maximaler Betrag, den der Versicherer im Schadensfall leistet. Sollte regelmäßig an aktuelle Werte angepasst werden — bei Hausrat z.B. nach Faustregel 650 Euro pro m² Wohnfläche.
Ausgleichszahlung, die die Bank verlangen kann, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt wird (z.B. bei Hausverkauf). Kann fünfstellig werden — Achtung bei Sonderkündigungsrechten.