Finanzierung
Zinsbindung
Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz fest ist. Üblich sind 10, 15 oder 20 Jahre. Nach 10 Jahren besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB).
Auch bekannt als: Sollzinsbindung
Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz fest ist. Üblich sind 10, 15 oder 20 Jahre. Nach 10 Jahren besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB).
Auch bekannt als: Sollzinsbindung