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Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot: Die beschlossene Alternative zu Riester und Rürup

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Konrad Schalt
3 Min. Lesezeit
Mann mittleren Alters in ruhiger häuslicher Umgebung vor einem geschlossenen Laptop

Sie haben von Riester gehört, dass die Kosten die Rendite auffressen, und von Rürup, dass Sie im Alter nie an Ihr Kapital herankommen. Mit dem Altersvorsorgedepot gibt es seit Mai 2026 ein drittes, gesetzlich verankertes Modell: Es soll die private Altersvorsorge einfacher, günstiger und renditestärker machen, ohne dass Sie auf staatliche Förderung verzichten müssen. Was genau dahintersteckt, wie es sich von Riester und Rürup unterscheidet und für wen es infrage kommt, lesen Sie hier.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot, in das Sie regelmäßig oder einmalig Geld einzahlen und anlegen — etwa in ETFs, Investmentfonds oder Aktien. Angeboten wird es künftig sowohl von privaten Anbietern wie Banken, Brokern und Fondsgesellschaften als auch, nach den gesetzlichen Plänen, über einen zusätzlichen öffentlichen Träger als Standardprodukt. Wer dieser öffentliche Träger sein wird, steht nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht fest — das Bundesfinanzministerium hat dazu zwar eine Verordnungsermächtigung, aber noch keine Institution benannt. Ein Start des staatlichen Angebots bereits zum 1. Januar 2027 gilt als unwahrscheinlich, während private Anbieter pünktlich zum Reformstart erwartet werden.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Altersvorsorgereformgesetz: Das Kabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Das Gesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten.

Wirksam wird es allerdings erst zeitversetzt: Private Anbieter dürfen Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Bis dahin können Sie noch keinen Vertrag abschließen — die folgenden Regeln zu Förderung und Ausgestaltung stehen aber bereits gesetzlich fest. Der Bundestag berichtet über die Verabschiedung in seiner Mitteilung „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot".

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von Riester und Rürup?

Die drei Modelle verfolgen unterschiedliche Grundprinzipien:

  • Riester-Rente: Der Anbieter garantiert, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Kapitals konservativ angelegt werden muss. Gefördert wird über Zulagen und einen möglichen Sonderausgabenabzug. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Vor allem für Selbstständige und Gutverdiener interessant, weil die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Im Gegenzug ist das Kapital gebunden: eine Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente möglich, nicht als Einmalbetrag, nicht vererbbar und nicht beleihbar.
  • Altersvorsorgedepot: Nach dem beschlossenen Gesetz gibt es zwei Varianten. Bei der garantiefreien Variante legen Sie frei in ETFs oder Fonds an und tragen das volle Marktrisiko, ohne dass Garantiekosten die Rendite mindern. Wer das nicht möchte, kann stattdessen eine Garantievariante wählen: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen dann mindestens 80 Prozent oder wahlweise 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung — je nachdem, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Der zentrale Unterschied zu Riester liegt also nicht mehr allein im Verzicht auf Garantie, sondern in der Wahlfreiheit zwischen einer garantiefreien und einer abgestuften Garantievariante. Der zentrale Unterschied zu Rürup bleibt die vorgesehene Flexibilität bei der Auszahlung.

Welche steuerlichen Regeln gelten?

Für die Ansparphase gilt eine gestaffelte Grundzulage: Der Staat legt 50 Cent je eingezahltem Euro Eigenbeitrag bis zu einer Grenze von 360 Euro pro Jahr dazu. Auf den Anteil des Eigenbeitrags zwischen 360,01 und 1.800 Euro pro Jahr kommen weitere 25 Cent je Euro hinzu. In der Summe ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr, die bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich (300 Euro im Jahr) in voller Höhe gewährt wird.

Einzahlen können Sie mehr, als gefördert wird: Der Höchstbetrag für Einzahlungen liegt bei 6.840 Euro pro Jahr, die Förderung selbst bezieht sich aber nur auf die ersten 1.800 Euro Eigenbeitrag. Für das sogenannte Standarddepot gilt außerdem ein Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr, den Anbieter nicht überschreiten dürfen. Dabei handelt es sich um die kostengünstige Basisvariante, die jeder private Anbieter mit Ausnahme von Bausparkassen bereitstellen muss und die künftig auch über den geplanten öffentlichen Träger angeboten werden soll.

Die Auszahlung in der Rentenphase wird nachgelagert besteuert, wie auch bei Riester und Rürup. Zum Vergleich lohnt ein Blick auf die Besteuerung eines ungeförderten ETF-Sparplans, wie ihn heute jeder eröffnen kann: Kursgewinne und Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende (2.000 Euro für Verheiratete, gemeinsame Veranlagung) bleibt davon ausgenommen. Bei thesaurierenden ETFs — solchen, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen — fällt zudem bereits während der Ansparphase jährlich die Vorabpauschale an: eine Vorwegbesteuerung eines Teils der erwarteten Wertsteigerung, unabhängig davon, ob tatsächlich etwas ausgezahlt wurde. Die Steuer entsteht bei einem ungeförderten thesaurierenden ETF-Sparplan also nicht vollständig erst bei der Auszahlung, sondern anteilig schon während des Ansparens.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Wer über 30 Jahre monatlich 200 Euro in einen ungeförderten ETF-Sparplan einzahlt und dabei — rein als Annahme, keine Prognose — eine Wertentwicklung von 6 Prozent pro Jahr unterstellt, zahlt insgesamt 72.000 Euro ein. Bei dieser Annahme wächst das Depot auf rund 195.000 Euro an, der Wertzuwachs beträgt somit rund 123.000 Euro. Auf diesen Zuwachs fällt bei Auszahlung Abgeltungsteuer an, abzüglich der über die Ansparjahre nutzbaren Sparerpauschbeträge und abzüglich der bei thesaurierenden ETFs bereits während der Ansparphase über die Vorabpauschale versteuerten Beträge. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot verbessert die Nettorendite gegenüber diesem ungeförderten Vergleichsfall durch die Zulagen in der Ansparphase — wie stark, hängt vom individuell eingezahlten Betrag und der gewählten Variante ab.

Einen ausführlichen Vergleich der steuerlichen Behandlung von ETF-basierten Vorsorgeprodukten finden Sie in unserem Beitrag ETF-Rentenversicherung vs. ETF-Sparplan: Der Steuer-Vergleich.

Fragen zum Altersvorsorgedepot?
Unsere Berater ordnen ein, wie sich das Altersvorsorgedepot zu Ihrer bestehenden Altersvorsorge verhält.

Für wen eignet sich ein Altersvorsorgedepot?

Ob ein Altersvorsorgedepot infrage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab, die jeder für sich beurteilen muss:

  • Anlagehorizont: Je länger die Zeit bis zur Rente, desto eher lassen sich Marktschwankungen in der garantiefreien Variante aussitzen.
  • Risikobereitschaft: Wer eine Beitragsgarantie als wichtig empfindet, kann die 80- oder 100-Prozent-Garantievariante wählen, muss dafür aber mit geringeren Renditechancen rechnen als in der garantiefreien Variante.
  • Vorhandene Altersvorsorge: Wer bereits über die gesetzliche Rente und eine betriebliche Altersvorsorge gut abgesichert ist, kann das Altersvorsorgedepot eher als renditeorientierten Baustein nutzen.
  • Selbstständigkeit: Für Selbstständige mit hohem Einkommen kann die Rürup-Rente wegen des Sonderausgabenabzugs steuerlich attraktiver bleiben, auch nach Einführung des Altersvorsorgedepots.

Wer heute schon in eine fondsgebundene Rentenversicherung mit geringer Garantiequote investieren möchte, statt bis zum Marktstart 2027 zu warten, findet einen Vergleich in unserer Analyse zur Continentale Rente Invest.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossene Sache: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die Riester-Rente ab 2027 durch ein flexibleres, mit Kostendeckel versehenes Modell ersetzt, das wahlweise garantiefrei oder mit Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent abgeschlossen werden kann. Ob es sich für Sie eignet, hängt von Anlagehorizont, Risikobereitschaft und vorhandener Altersvorsorge ab. Bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 bleibt Zeit, die eigene Situation zu klären und bestehende Verträge zu prüfen.

Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Konditionen variieren je nach Bonität, Anbieter und Lebenssituation.

FAQ

Häufige Fragen

Das Gesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft. Private Anbieter dürfen das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 anbieten — bis dahin können Sie noch keinen Vertrag abschließen. Das zusätzlich geplante Angebot über einen öffentlichen Träger dürfte später starten, da die zuständige Institution noch nicht feststeht.

Für Neuverträge ja: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt und laufen unverändert weiter, sofern Sie nichts unternehmen.

Ja, das ist freiwillig möglich. Das angesparte Riester-Guthaben lässt sich förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, wahlweise in die garantiefreie oder in eine Garantievariante. Eine Pflicht zur Übertragung gibt es nicht — bestehende Verträge können Sie auch unverändert fortführen.

Das hängt von der gewählten Variante ab. In der garantiefreien Variante tragen Sie das Marktrisiko selbst, in der Garantievariante stehen zu Auszahlungsbeginn mindestens 80 oder wahlweise 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

Ein normaler ETF-Sparplan wird nicht staatlich gefördert und unterliegt der regulären Abgeltungsteuer, bei thesaurierenden ETFs zusätzlich der Vorabpauschale während der Ansparphase. Das Altersvorsorgedepot erhält dagegen eine gestaffelte Zulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, unterliegt dafür aber festen Regeln für Einzahlung, Kostendeckel und nachgelagerte Besteuerung bei der Auszahlung.

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