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Versicherung

Kinderabschlag in der Pflegeversicherung: Wie viel Beitrag sparen Eltern 2026?

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Konrad Schalt
3 Min. Lesezeit
Ein Vater prüft morgens am Küchentisch ein unbedrucktes Blatt, während drei Kinder frühstücken, vorbeigehen und ihre Schuhe binden.“

Warum senkt der Kinderabschlag Ihren Pflegeversicherungsbeitrag mit jedem Kind?

Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung genügt: Eltern mit mehreren Kindern zahlen einen niedrigeren Pflegeversicherungsbeitrag als kinderlose Kolleginnen und Kollegen — und einen niedrigeren als Eltern mit nur einem Kind. Grund ist der gestaffelte Kinderabschlag nach § 55 SGB XI, der seit der PUEG-Reform zum 1. Juli 2023 für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren gilt. Für 2026 gilt unverändert: Jedes weitere Kind ab dem zweiten senkt Ihren Arbeitnehmeranteil um 0,25 Beitragssatzpunkte — bei fünf oder mehr Kindern sind das bis zu 1,00 Punkt weniger als bei einem Kind. Wie viel das in Euro ausmacht, zeigen die Rechenbeispiele weiter unten.

Was ist der Kinderabschlag in der Pflegeversicherung genau?

Die soziale Pflegeversicherung unterscheidet 2026 sechs Beitragsstufen, die alle vom selben Basissatz von 3,60 Prozent ausgehen. Der Arbeitgeberanteil bleibt dabei immer bei 1,80 Prozent konstant — Zuschlag und Abschläge wirken ausschließlich auf den Arbeitnehmeranteil:

  • Kinderlos (ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag): 4,20 % Gesamtbeitrag, davon 2,40 % Arbeitnehmeranteil
  • 1 Kind: 3,60 % Gesamtbeitrag, davon 1,80 % Arbeitnehmeranteil
  • 2 Kinder: 3,35 % Gesamtbeitrag, davon 1,55 % Arbeitnehmeranteil
  • 3 Kinder: 3,10 % Gesamtbeitrag, davon 1,30 % Arbeitnehmeranteil
  • 4 Kinder: 2,85 % Gesamtbeitrag, davon 1,05 % Arbeitnehmeranteil
  • 5 oder mehr Kinder: 2,60 % Gesamtbeitrag, davon 0,80 % Arbeitnehmeranteil

Der Basissatz von 3,60 Prozent steht dabei nicht direkt im Gesetzestext: § 55 Abs. 1 SGB XI nennt weiterhin 3,4 Prozent. Der höhere Satz wurde über die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025) festgesetzt. Grundlage ist eine Verordnungsermächtigung in § 55 SGB XI, die eine Anhebung um bis zu 0,5 Punkte über den gesetzlichen Satz erlaubt — also auf maximal 3,9 Prozent. Für 2026 gilt unverändert der per Verordnung festgesetzte Satz von 3,60 Prozent.

Das erste Kind löst selbst keinen Abschlag aus — es hebt lediglich den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten auf. Der eigentliche Abschlag von 0,25 Punkten je Kind beginnt erst beim zweiten Kind und gilt für leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. In Sachsen tragen Arbeitnehmer wegen eines historisch bedingten Feiertagsausgleichs 0,5 Punkte mehr, Arbeitgeber entsprechend weniger — die Staffelung der Kinderabschläge funktioniert dort nach demselben Prinzip, nur auf abweichender Basis.

Wie viel sparen Sie 2026 konkret?

Für den Kinderabschlag zählt nur der Arbeitnehmeranteil des Bruttogehalts, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich) im Jahr 2026. Oberhalb dieser Grenze bleibt der Euro-Betrag konstant, weil nur das Gehalt bis zur Grenze verbeitragt wird.

Bei 3.000 Euro brutto monatlich

  • Kinderlos: 72,00 € Arbeitnehmeranteil
  • 1 Kind: 54,00 € (18,00 € weniger als kinderlos)
  • 2 Kinder: 46,50 € (25,50 € weniger als kinderlos, 7,50 € weniger als bei 1 Kind)
  • 3 Kinder: 39,00 € (33,00 € weniger als kinderlos, 15,00 € weniger als bei 1 Kind)
  • 4 Kinder: 31,50 € (40,50 € weniger als kinderlos, 22,50 € weniger als bei 1 Kind)
  • 5 oder mehr Kinder: 24,00 € (48,00 € weniger als kinderlos, 30,00 € weniger als bei 1 Kind)

Bei 4.000 Euro brutto monatlich

  • Kinderlos: 96,00 € Arbeitnehmeranteil
  • 1 Kind: 72,00 € (24,00 € weniger als kinderlos)
  • 2 Kinder: 62,00 € (34,00 € weniger als kinderlos, 10,00 € weniger als bei 1 Kind)
  • 3 Kinder: 52,00 € (44,00 € weniger als kinderlos, 20,00 € weniger als bei 1 Kind)
  • 4 Kinder: 42,00 € (54,00 € weniger als kinderlos, 30,00 € weniger als bei 1 Kind)
  • 5 oder mehr Kinder: 32,00 € (64,00 € weniger als kinderlos, 40,00 € weniger als bei 1 Kind)

Bei 5.000 Euro brutto monatlich

  • Kinderlos: 120,00 € Arbeitnehmeranteil
  • 1 Kind: 90,00 € (30,00 € weniger als kinderlos)
  • 2 Kinder: 77,50 € (42,50 € weniger als kinderlos, 12,50 € weniger als bei 1 Kind)
  • 3 Kinder: 65,00 € (55,00 € weniger als kinderlos, 25,00 € weniger als bei 1 Kind)
  • 4 Kinder: 52,50 € (67,50 € weniger als kinderlos, 37,50 € weniger als bei 1 Kind)
  • 5 oder mehr Kinder: 40,00 € (80,00 € weniger als kinderlos, 50,00 € weniger als bei 1 Kind)

Als Faustregel gilt: Jedes weitere Kind vom zweiten bis zum fünften spart 0,25 Prozent des Bruttogehalts pro Monat gegenüber der vorherigen Stufe. Der Sprung von kinderlos zu einem Kind spart 0,6 Prozent.

Fragen zu Ihrer persönlichen Beitragsstufe?
Klären Sie in einem kurzen Gespräch, ob Ihre Pflegeversicherung die richtige Kinderzahl berücksichtigt und was sich für Ihre Familie ändert.

Wie weisen Sie Ihre Kinder nach — und wann entfällt der Abschlag wieder?

Damit der Abschlag greift, muss die Pflegekasse von Ihren Kindern wissen. Seit dem 1. Juli 2025 läuft der Nachweis über ein digitales Datenaustauschverfahren (DaBPV), das auf die ELStAM-Daten zugreift, die beim Bundeszentralamt für Steuern geführt und aus Finanzamts- und Meldedaten gespeist werden. In vielen Fällen werden diese Daten automatisiert an den Arbeitgeber übermittelt, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Erfolgt der Nachweis manuell — etwa weil die automatisierte Meldung nicht greift —, wirkt er rückwirkend ab dem maßgeblichen Monat, wenn Sie ihn innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt oder dem auslösenden Ereignis erbringen. Reichen Sie den Nachweis später nach, gilt der Abschlag erst ab dem Monat nach der Nachweiserbringung — ohne Rückwirkung.

Der Abschlag für ein einzelnes Kind entfällt mit Ablauf des Monats, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet. Prüfen Sie deshalb insbesondere kurz vor diesem Geburtstag eines älteren Kindes, ob sich Ihre Beitragsstufe dadurch ändert — bei mehreren Kindern verschiebt sich sonst unbemerkt die Staffelung.

Gilt der Abschlag auch für Landwirte oder privat Pflegeversicherte?

In der landwirtschaftlichen Pflegekasse (SVLFG) gelten identische Sätze und dieselbe Staffelung wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung — hier gibt es keine Abweichung.

Anders in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV): Dort gibt es weder einen Kinderlosenzuschlag noch einen Kinderabschlag. Die Prämie richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, nicht nach Einkommen oder Kinderzahl. Die einkommensabhängige Staffelung nach § 55 SGB XI gilt ausdrücklich nur für die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Ob sich für Sie persönlich der Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Absicherung überhaupt stellt, hängt von Status und Lebenssituation ab — das ist eine Einzelfallfrage, die über die reine Beitragshöhe hinausgeht.

Was ändert sich ab 2027?

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags von 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte vorgeschlagen, geplant zum 1. Januar 2027. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose würde damit auf 4,3 Prozent steigen. Wichtig: Es handelt sich um einen Referentenentwurf — das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen, ein Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss liegt noch nicht vor. Für den Beitrag 2026 ändert sich dadurch nichts.

Fazit: So prüfen Sie Ihren Beitrag

Der Kinderabschlag wirkt automatisch, sobald Ihre Pflegekasse von Ihren Kindern weiß — die Höhe hängt allein von der Zahl der Kinder unter 25 Jahren ab, nicht von deren Wohnort oder Ihrem Familienstand. Kontrollieren Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung, ob die passende Beitragsstufe angewendet wird, besonders wenn ein Kind neu hinzukommt oder eines die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht. Bei Zweifeln reicht ein kurzer Nachweis der Kinder bei der Krankenkasse als Pflegekasse — je früher, desto sicherer die rückwirkende Korrektur.

Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Bruttogehalt und der Zahl Ihrer beitragsrelevanten Kinder ab.

FAQ

Häufige Fragen

Erst ab dem zweiten Kind. Das erste Kind hebt lediglich den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten auf, senkt den Beitrag aber nicht zusätzlich. Ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil um jeweils 0,25 Punkte pro Kind bis zum fünften.

Ja. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder, jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

In vielen Fällen läuft der Nachweis seit Juli 2025 automatisiert über den Datenabgleich mit den ELStAM-Daten, die beim Bundeszentralamt für Steuern geführt werden. Erhalten Sie dennoch keinen Abschlag, reichen Sie den Nachweis über Ihre Kinder direkt bei der Pflegekasse ein — innerhalb von sechs Monaten nach dem auslösenden Ereignis wirkt er rückwirkend.

Der Abschlag für dieses Kind entfällt mit Ablauf des Monats, in dem es den 25. Geburtstag hat. Haben Sie mehrere Kinder, verschiebt sich dadurch Ihre Beitragsstufe automatisch um eine Stufe nach oben.

Nein. Die private Pflegepflichtversicherung berechnet ihre Prämie nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, nicht nach Kinderzahl. Kinderlosenzuschlag und Kinderabschlag gelten ausschließlich in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung, einschließlich der landwirtschaftlichen Pflegekasse.

Für den gestaffelten Kinderabschlag selbst ist aktuell keine Änderung bekannt. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht ab 2027 eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags von 0,6 auf 0,7 Punkte vor — das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

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