BU mit Vorerkrankung: Wann Versicherer trotzdem absichern
Vorerkrankung und BU-Versicherung: Das Dilemma vieler Antragsteller
Wer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellt und dabei Vorerkrankungen angeben muss, erlebt häufig Unsicherheit und Frustration. Der Gesundheitsfragebogen kann sich wie eine Falle anfühlen — und viele befürchten, am Ende abgelehnt zu werden. Dabei ist die Lage weit differenzierter, als sie auf den ersten Blick erscheint. Zwischen einer uneingeschränkten Annahme und einer Ablehnung liegt ein breites Spektrum an Zwischenlösungen. Wer die anonyme Voranfrage kennt und einen unabhängigen Makler einbezieht, findet in der Regel einen gangbaren Weg. Dieser Artikel erklärt, welche Vorerkrankungen Versicherer besonders kritisch bewerten, wie der Prozess abläuft und auf welche Klauseln Sie beim Antrag achten müssen.
Welche Vorerkrankungen gelten als kritisch?
Nicht jede Krankengeschichte führt automatisch zu Problemen. Versicherer unterscheiden vor allem danach, ob eine Erkrankung das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit spürbar erhöht, ob sie als ausgeheilt gilt und wie lange sie zurückliegt. Als besonders kritisch eingestuft werden typischerweise:
- Psychische Erkrankungen (Depression, Burnout, Angststörungen) — heute die häufigste BU-Ursache mit rund 30 % aller Leistungsfälle
- Erkrankungen der Wirbelsäule und Bandscheibenvorfälle — besonders bei körperlich oder einseitig belastenden Berufen
- Herzerkrankungen und Bluthochdruck mit nachgewiesenen Organfolgeschäden
- Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 mit Folgekomplikationen
- Krebserkrankungen — abhängig von Art, Stadium und Zeitraum seit Therapieabschluss
- Neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie
Der entscheidende Kontext: Ein Bandscheibenvorfall, der vor acht Jahren behandelt wurde und seitdem beschwerdefrei ist, wird völlig anders bewertet als eine aktuell behandelte Depression. Zeitraum, Schweregrad und Verlauf bestimmen die Risikoeinschätzung — nicht allein die Diagnose selbst.
Annahme, Aufschlag oder Ablehnung: Die vier Reaktionen der Versicherer
Wenn Sie einen BU-Antrag stellen und Vorerkrankungen offenlegen, reagieren Versicherer auf eine von vier Arten — eine Ablehnung ist dabei keineswegs zwingend:
- Annahme ohne Einschränkungen: möglich bei längst abgeklungenen, leichten Erkrankungen ohne aktuelle Beschwerden oder Behandlung
- Risikozuschlag: Der Beitrag wird erhöht (typisch 20–80 %), der Versicherungsschutz bleibt dafür vollständig und ohne Ausnahmen bestehen
- Ausschlussklausel: Die betreffende Erkrankung ist vom Schutz ausgenommen — alle anderen BU-Ursachen bleiben vollumfänglich versichert
- Ablehnung: Nur bei sehr schwerem, chronisch-aktivem Krankheitsbild oder einer Kombination mehrerer Risikofaktoren
Wichtig zu verstehen: Auch eine BU mit Ausschluss ist in vielen Fällen sinnvoll. Wer einen Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen erhält, ist dennoch gegen Krebs, Herzerkrankungen, Unfälle und psychische Erkrankungen abgesichert — also gegen die große Mehrheit aller realen BU-Ursachen. Ein Rechenbeispiel: Eine Lehrkraft, 32 Jahre alt, ohne Vorerkrankungen zahlt für eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro rund 85–120 Euro netto im Monat. Mit einem Risikozuschlag von 40 % wären das circa 119–168 Euro — für ein Risiko, das die eigene Existenz bedrohen kann, nach wie vor ein vertretbarer Preis.
Die anonyme Voranfrage: Warum Sie keinen Antrag ohne sie stellen sollten
Bevor Sie offiziell einen BU-Antrag stellen, sollten Sie zwingend eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durchführen lassen. Ein unabhängiger Makler reicht Ihre Gesundheitsdaten dabei vollständig anonymisiert — ohne Namen, ohne Geburtsdatum — bei fünf bis zehn Versicherern ein und fragt an, zu welchen Konditionen diese bereit wären, Sie zu versichern.
Der entscheidende Vorteil: Ablehnungen bei anonymen Voranfragen werden nicht im HIS-System (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) gespeichert. Ein offizieller Antrag hingegen schon. Wer ohne Voranfrage direkt mehrere Anträge stellt und dabei Ablehnungen kassiert, hinterlässt Spuren, auf die andere Versicherer bei der eigenen Risikoprüfung zugreifen dürfen. Die anonyme Voranfrage kostet nichts, ist unverbindlich und schützt Ihre künftigen Antragsmöglichkeiten.
Achten Sie beim Tarifvergleich auch auf die Nachversicherungsgarantie: Das Recht, den BU-Schutz bei bestimmten Lebensereignissen — Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Immobilienkauf — ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, sollte in jedem guten Tarif enthalten sein. Selbst wenn der Einstiegsbeitrag wegen Vorerkrankungen etwas höher liegt, sichert die Nachversicherungsgarantie Ihre Flexibilität für die Zukunft.
Klauseln, die im Leistungsfall den Unterschied machen
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Antrag sind keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anficht — und damit überhaupt nicht zahlt, obwohl Sie jahrelang Beiträge geleistet haben. Über die ehrliche Angabe hinaus sollten Sie auf diese Klauseln achten:
- Kein Ausschluss der abstrakten Verweisung: Gute Tarife verzichten vollständig darauf, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten
- 50-Prozent-Klausel ohne zeitliche Begrenzung: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausüben können
- Rückwirkende Leistung: Der Versicherer zahlt ab Beginn der Berufsunfähigkeit — auch wenn die abschließende Diagnose erst Monate später gestellt wird
- Verzicht auf Beitragsanpassung durch Kollektivverschlechterung: Schützt Sie vor Beitragserhöhungen, die nicht auf Ihrem individuellen Risiko beruhen
- Weltweiter Geltungsbereich: Voller Schutz auch bei längerem Auslandsaufenthalt oder Wohnsitzverlegung ins Ausland
Wer bereits einen älteren BU-Vertrag besitzt, sollte prüfen lassen, ob dieser noch Klauseln wie die abstrakte Verweisung enthält. In Tarifen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist das keine Seltenheit. Ein Vertragstausch ist in solchen Fällen zu prüfen — allerdings mit neuer Gesundheitsprüfung, was bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen kritisch sein kann.
Fazit: Vorerkrankung ist kein Ausschlussgrund — aber ein Grund zur sorgfältigen Strategie
Wer mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, ist nicht chancenlos — aber er braucht die richtige Vorgehensweise. Die anonyme Voranfrage, ein strukturierter Vergleich mehrerer Anbieter und die Begleitung durch einen unabhängigen Makler sind keine Luxus, sondern Grundvoraussetzung. Selbst ein Vertrag mit Ausschluss schützt vor der großen Mehrheit aller BU-Risiken. Und: Je früher Sie sich absichern, desto besser — denn Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss neu auftreten, sind automatisch mitversichert, ohne dass Sie erneut durch eine Gesundheitsprüfung müssen.
Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Konditionen variieren je nach Bonität, Anbieter und Lebenssituation.
Häufige Fragen
Das hängt von Schwere, Zeitraum und aktuellem Status der Erkrankung ab. Leichte, länger zurückliegende Episoden führen oft zu einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss psychischer Erkrankungen — nicht zwingend zur Ablehnung. Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern zeigt konkret, welcher Anbieter Sie unter welchen Konditionen aufnehmen würde.
Beim Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag, sind aber vollumfänglich versichert — die Vorerkrankung ist ausdrücklich eingeschlossen. Bei einer Ausschlussklausel bleibt der Beitrag niedriger, die betreffende Erkrankung ist jedoch vom Schutz ausgenommen. Alle anderen Ursachen einer Berufsunfähigkeit, etwa Krebs, Herzerkrankungen oder Unfälle, bleiben weiterhin versichert.
Bei einer anonymen Voranfrage werden Ihre Gesundheitsdaten ohne Namen und Geburtsdatum bei mehreren Versicherern eingereicht. Das Ergebnis zeigt, zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären — Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Entscheidend: Ablehnungen bei Voranfragen werden nicht im HIS-System gespeichert, im Gegensatz zu Ablehnungen bei offiziellen Anträgen.
Der Versicherer kann im Leistungsfall die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten — das bedeutet in der Regel keine Leistung, obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind daher nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Ja — in den meisten Fällen. Ein Ausschluss für eine bestimmte Erkrankung bedeutet nicht, dass Sie generell unversichert sind. Sie sind weiterhin gegen alle anderen BU-Ursachen geschützt: Krebs, Herzerkrankungen, Unfälle, andere psychische Erkrankungen. Statistisch entstehen die meisten BU-Fälle durch Erkrankungen, die nicht die ausgeschlossene betreffen.
In einigen Tarifen ist es möglich, einen Ausschluss nach einem definierten beschwerdefreien Zeitraum neu zu verhandeln. Das ist jedoch kein gesetzlicher Anspruch und hängt vom Tarif sowie der Entscheidung des Versicherers ab. Beim Abschluss empfiehlt sich daher ein Tarif mit starker Nachversicherungsgarantie, damit Sie zumindest die Versicherungssumme flexibel erhöhen können.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Tragen Sie Ihre Daten ein — wir melden uns persönlich zurück und beraten Sie kostenlos.