Rürup-Rente: Für wen sich die Steuerersparnis wirklich lohnt

Sie sind selbstständig oder Freiberuflerin, zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und suchen nach einer Möglichkeit, gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen und Steuern zu sparen. Oder Sie sind angestellt, verdienen gut und haben schon über andere Wege vorgesorgt, möchten aber zusätzliches Abzugsvolumen nutzen. In beiden Fällen fällt der Blick fast zwangsläufig auf die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Steuerersparnis tatsächlich wirkt, was das Produkt kostet und für wen es sich lohnt — und für wen nicht.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die der Staat über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG fördert. Sie zählt zur sogenannten Schicht 1 der Altersvorsorge, also zur selben Kategorie wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke. Daraus ergeben sich zwei zentrale Eigenschaften: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, und die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente — eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.
Vertraglich läuft die Rürup-Rente meist als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Zulagen, keine Pflicht zu einer Mindesteinzahlung und keine Kindergeld-Kopplung — die Förderung erfolgt ausschließlich über die Steuererklärung.
Was kostet die Rürup-Rente?
Die Beitragshöhe bestimmen Sie selbst, von Jahr zu Jahr veränderbar — das macht das Produkt gerade für Selbstständige mit schwankendem Einkommen praktikabel. Absetzbar ist der Beitrag bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert und jedes Jahr neu festgelegt wird. Für 2026 liegt dieser Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und bei 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Seit 2023 sind Beiträge bis zu dieser Grenze zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzbar.
Wichtig: Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu bestehenden Rürup-Verträgen werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Wie viel Spielraum tatsächlich bleibt, hängt also von der individuellen Vorsorgesituation ab.
Wie bei jeder klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung fallen zusätzlich Abschluss- und Verwaltungskosten an. Sie unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif spürbar und schmälern die Rendite über die Laufzeit — ein Vergleich der Effektivkosten lohnt sich vor Vertragsabschluss in jedem Fall.
Rechenbeispiel: So wirkt die Steuerersparnis
Angenommen, Sie sind selbstständig, Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt 2026 bei 70.000 Euro, Ihr persönlicher Grenzsteuersatz bei rund 42 Prozent. Sie zahlen 12.000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente ein.
- Zu versteuerndes Einkommen vor Rürup-Beitrag: 70.000 Euro
- Absetzbarer Rürup-Beitrag (100 Prozent): 12.000 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug: 58.000 Euro
- Steuerersparnis (näherungsweise): 12.000 Euro × 42 Prozent = 5.040 Euro
Ihr tatsächlicher, „netto" aufgewendeter Betrag liegt damit bei rund 6.960 Euro für 12.000 Euro Altersvorsorge-Kapital. Diese Rechnung ist eine Näherung auf Basis des Grenzsteuersatzes; die tatsächliche Ersparnis hängt von der individuellen Steuerprogression und einem eventuell noch anfallenden Solidaritätszuschlag ab und lässt sich verbindlich nur mit der eigenen Steuererklärung ermitteln.
Was deckt die Rürup-Rente ab — und was nicht?
Der Steuervorteil in der Ansparphase ist nur die halbe Geschichte. In der Rentenphase greift die nachgelagerte Besteuerung: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der ausgezahlten Rente mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Dieser Besteuerungsanteil steigt seit 2023 jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 die vollen 100 Prozent für dann neu startende Renten. Der einmal beim Renteneintritt festgelegte Anteil gilt anschließend lebenslang für die jeweilige Person.
Was die Rürup-Rente nicht kann:
- Keine Kapitalauszahlung. Das angesparte Kapital gibt es ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab 62 Jahren.
- Nicht klassisch vererbbar. Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital beim Tod vor Rentenbeginn. Ein Hinterbliebenenschutz lässt sich meist nur für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vereinbaren, nicht für andere Erben.
- Nicht beleihbar oder übertragbar. Anders als bei einer privaten Rentenversicherung außerhalb der Förderung lässt sich der Vertrag nicht beleihen, verkaufen oder vorzeitig kündigen und auszahlen.
Ein Vorteil, der bei Selbstständigen oft übersehen wird: Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist innerhalb bestimmter Grenzen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und wird auch beim Bürgergeld-Bezug nicht ohne Weiteres als verwertbares Vermögen angerechnet. Viele Anbieter bieten an, der Basisrente eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beizufügen. Worauf es bei einer guten BU-Absicherung ankommt, erklärt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wann lohnt sich die Rürup-Rente?
Die Steuerersparnis lohnt sich vor allem unter drei Bedingungen gleichzeitig:
Erstens, wenn Sie aktuell einen hohen Grenzsteuersatz haben — typischerweise Selbstständige, Freiberuflerinnen oder gut verdienende Angestellte. Zweitens, wenn Sie im Ruhestand voraussichtlich einen niedrigeren Steuersatz haben werden als heute, weil die volle Absetzbarkeit in der Erwerbsphase einer nur teilweisen Steuerfreiheit in der Rentenphase gegenübersteht. Drittens, wenn Sie auf das eingezahlte Kapital vor der Rente sicher nicht angewiesen sind — weder für einen Immobilienkauf noch für eine Phase mit zusätzlichem Kapitalbedarf, etwa beim Übergang in Teilzeit vor der Rente.
Besonders gut passt die Rürup-Rente auf Selbstständige und Freiberuflerinnen ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, für die sie oft die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist.
Weniger sinnvoll ist sie für Berufseinsteigerinnen mit niedrigem Steuersatz, für alle, die auf Kapitalflexibilität angewiesen sind, oder für Angestellte, deren Abzugsvolumen bereits durch gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge weitgehend ausgeschöpft ist. Wer stattdessen mehr Flexibilität und die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung sucht, findet im Altersvorsorgedepot eine neuere Alternative zu Riester und Rürup.
Fazit
Die Rürup-Rente verschiebt die Steuerlast von heute auf morgen: Sie profitieren jetzt vom vollen Sonderausgabenabzug und zahlen im Ruhestand einen wachsenden, aber noch nicht vollständigen Anteil der Rente. Ob sich das lohnt, hängt weniger vom Produkt selbst ab als von Ihrer persönlichen Steuersituation heute und der erwarteten Situation im Ruhestand — und davon, ob Sie mit der lebenslangen Kapitalbindung leben können. Wer diese Fragen für sich klar beantworten kann, findet in der Basisrente eine der wenigen staatlich geförderten Vorsorgeformen ohne Einkommensgrenzen und Fördertöpfe.
Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Konditionen variieren je nach Bonität, Anbieter und Lebenssituation.
Häufige Fragen
Nein. Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Möglich ist meist nur eine Beitragsfreistellung, bei der die Ansparung ruht und die spätere Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Nur eingeschränkt. Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital beim Tod vor Rentenbeginn. Mit vereinbartem Schutz erhalten Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente — andere Erben gehen leer aus.
Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist innerhalb bestimmter Grenzen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Das unterscheidet die Basisrente von frei verfügbarem Vermögen wie einem Wertpapierdepot.
Nein. Die Beitragshöhe lässt sich von Jahr zu Jahr anpassen, bis hin zur vollständigen Beitragspause. Das macht die Rürup-Rente gerade bei schwankendem Einkommen praktikabel.
Ja, grundsätzlich sind beide Formen parallel nutzbar. Wie viel vom Rürup-Höchstbetrag noch zur Verfügung steht, hängt aber davon ab, welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken bereits angerechnet werden.
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